Hundesitter: Nala dankt Rebekka
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand vom 23.06.2006
  1. OtterDer Tierhalter versichert, dass sein Tier gesund, frei von ansteckenden Krankheiten und schutzgeimpft ist. Handelt es sich um einen Hund, versichert der Eigentümer ausdrücklich, dass für dieses Tier eine spezielle Haftpflichtversicherung besteht.
  2. Das Tier verbleibt über den gesamten Betreuungszeitraum, ausgenommen zu Gassi Gängen, in den Räumlichkeiten des Besitzers, und wird dort durch den Tiersitter zu den vereinbarten Zeiten betreut. Während der Betreuungszeit bleibt der Tierhalter/ Eigentümer Tierhalter im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).
  3. Durch das Tier verursachte Personen- oder Sachschäden, während der Betreuung, gehen zu Lasten des Tierhalters.
  4. Futter sowie alles nötige Zubehör für die Versorgung des Tieres müssen vom Tierhalter gestellt werden.
  5. Die Bezahlung der jeweiligen Betreuung richtet sich nach den aktuellen Konditionen des Tiersitters. Die Bezahlung hat in jedem Fall vor der Betreuung, spätestens bei der Schlüsselübergabe zu erfolgen.
  6. Bei einer Betreuung über einen Tag hinaus, muss für jedes Tier beim Tiersitter eine Kaution in Höhe von Euro 50,00 hinterlegt werden, um zu gewährleisten, dass der Tierbesitzer im Fall einer notwendigen tierärztlichen Behandlung auch die Kosten dafür übernimmt. Die Kaution wird bei der Schlüsselübergabe, nach dem Betreuungszeitraum vom Tiersitter in voller Höhe an den Tierhalter zurückerstattet, sofern keine Tierarztkosten hiermit zu verrechnen waren.
  7. Hält der Tiersitter bei einer Betreuung über einen Tag hinaus aus seiner Sicht eine tierärztliche Behandlung für notwendig, so willigt der Tierhalter/Eigentümer bereits schon jetzt darin ein, dass der Tiersitter das Tier im Auftrage des Tierhalters/ Eigentümers auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung gibt. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt alleine der Tierhalter/Eigentümer. Sollte das Tier so schwer erkranken, dass es eingeschläfert werden muss so
    ¤ liegt es im Ermessen eines im voraus vereinbarten Tierarztes, oder.
    ¤ schließt der Tierhalter/Eigentümer eine Einschläferung im Vorfeld ausdrücklich aus.
  8. Für Schäden, die das Tier während der vereinbarten Zeit erleiden könnte, übernimmt der Tiersitter keine Haftung; die Haftung des Tiersitters wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  9. Der Tierhalter hat den Tiersitter über eventuelle Verhaltensstörungen des zu betreuenden Tieres in Kenntnis zu setzen. Für Schäden, die dem Tiersitter oder Dritten durch das Tier entstehen, haftet der Tierhalter in vollem Umfang.
  10. Der Tiersitter verpflichtet sich, das Tier art- und verhaltensgerecht zu versorgen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.
  11. Für Schäden, die im Haus des Eigentümers durch äußere Einwirkungen oder Dritte entstehen, übernimmt der Tiersitter keine Haftung.  Der Tiersitter erhält für den Betreuungszeitraum einen Hausschlüssel. Es ist ihm untersagt, diesen an Dritte weiterzugeben und er hat diesen sicher zu verwahren und dem Eigentümer auf dessen Verlangen hin wieder auszuhändigen.